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Einreise / Visum / Vorschriften

 

Reisepaß/Visum  

 

Reisepass/Visum

Reisepass

Einreise mit Kindern

Visum

Electronic Travel Authority (ETA)

Temporary Long-stay Business Visas

Transit

Anmerkung

Visaarten

Visa- und ETA-Gebühren

Gültigkeitsdauer

Antragstellung

Unterlagen für ein ETA-Visum

Unterlagen für Non-ETA-Visa

Bearbeitungszeit

Einreise mit Haustieren



 

Reisepass/Visum  Zum Seitenanfang

Land

Reisepaß

Visum

Rückflugticket

Deutschland

Ja

Ja

Nein

Österreich

Ja

Ja

Nein

Schweiz

Ja

Ja

Nein

Andere EU-Länder

Ja

Ja

Nein

Reisepass  Zum Seitenanfang

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein. Staatsangehörige Neuseelands können ihren Reisepass in Australien verlängern lassen, falls während des Aufenthalts seine Gültigkeit ausläuft.
Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.

Einreise mit Kindern  Zum Seitenanfang


Deutsche:
Eigener Reisepass, Kinderausweis oder Eintragung des Kindes in den elterlichen Reisepass. Der Reisepass muss mindestens für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und ist stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Der Reisepass muss mindestens für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Der Reisepass muss mindestens für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Anmerkung: Kinder brauchen ein eigenes ETA (siehe unten), ausgenommen sind Kinder, die im elterlichen Reisepass eingetragen sind.

Visum  Zum Seitenanfang

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands, die bei ihrer Ankunft ein Special Category Visa (SCV) beantragen müssen, indem sie eine Passenger Card ausfüllen.

Electronic Travel Authority (ETA)  Zum Seitenanfang

Das Australian Immigration Department hat ein so genanntes Elektronisches Visum (ETA) für Kurzurlaub und Geschäftsreisen anstelle eines Visums eingeführt (aktuelle Informationen hierzu von der Internetseite der australischen Botschaft in Berlin, Internet: www.australian-embassy.de). Beantragung u.a. auf der Internetseite des Australian Immigration Departments www.eta.immi.gov.au.
Staatsbürger folgender Länder können ein ETA beantragen:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);
(b) Übrige Länder: Andorra, Brunei, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Monaco, Norwegen, San Marino, Singapur, Taiwan (VR China), USA und Vatikanstadt.

Es gibt drei verschiedene Arten: Visitor/Tourist ETA: für mehrfache Einreise und einen maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig. Short Validity Business ETA: berechtigt zu mehrmaligen Einreisen und zu einem maximalen Aufenthalt von 3 Monaten innerhalb von 1 Jahr. Long Validity Business ETA: berechtigt zur mehrfachen Einreise und ist bis zu 4 Jahren oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.

Temporary Long-stay Business Visas  Zum Seitenanfang

Seit dem 1. Januar 2004 können Temporary Long-stay Business Visas nur noch online beantragt werden. Einzige Ausnahme sind Visaanträger der Temporary Long-stay Business Visas, die von einer nichtaustralischen Firma gesponsert werden. Diese Anträge können weiterhin bei der australischen Botschaft in Berlin gestellt werden.

Transit  Zum Seitenanfang

Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige folgender Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Brunei, Fidschi-Inseln, Hongkong (VR China), Indonesien, Island, Japan, Kanada, Kiribati, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marshall-Inseln, Mexiko, Föderierte Staaten von Mikronesien, Monaco, Nauru, Neuseeland, Norwegen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Salomonen, Samoa, San Marino, Singapur, Südafrika, Taiwan, Thailand, Tonga, Tuvalu, USA, Vanuatu und Vatikanstadt.

Anmerkung  Zum Seitenanfang

Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen.

Visaarten  Zum Seitenanfang

lang- und kurzfristige Besucher- und Geschäftsvisa, Besucher-ETA, Short Validity Business ETA und Temporary Long-stay Business Visa, Working Holiday Maker Visum (WHMV). (Ab dem 1. Juli 2006 kann man mit einem Working Holiday Visum bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Monate arbeiten. Bisher dahin sind es nur drei Monate. Das Working Holiday Maker Visum kann in Australien verlängert werden. Weitere Informationen zum Working Holiday Maker Visum unter http://jobben.australia.com).

Visa- und ETA-Gebühren  Zum Seitenanfang


Deutschland:
kurz- und langfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 70 A$ (&Euro; 50).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA www.eta.immi.gov.au beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen das ETA für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht und in letzter Zeit sind einige Reisebüros dazu übergegangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben wird ein adressierter und mit 3.04 &Euro; frankierter Rückumschlag benötigt.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite www.eta.immi.gov.au beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.

Österreich:
kurz- und langfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 70 A$ (&Euro; 50).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert (keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite www.eta.immi.gov.au beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.

Schweiz:
kurzfristige Besuchervisa sowie kurzfristige Geschäftsvisa: 70 A$ (beim Australian Government),
kurzfristige Besuchervisa:
30 CHF (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken)
kurzfristige Geschäftsvisa: 30 CHF + 70 A$ (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
langfristige Besuchervisa: 150 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).
Preise für ein ETA-Visum:
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes ETA-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Die Reisebüros bestimmen selbst, welche Gebühren sie für die Ausstellung des ETA erheben.
Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben werden ein adressierter Rückumschlag und drei internationale Wertcoupons (Coupon-réponse International), die bei jeder Post erhältlich sind, benötigt.
Wird das elektronische Touristenvisum ETA über die Internet-Seite www.eta.immi.gov.au beantragt werden, gibt es keinen Sichtvermerk im Reisepass. Das papierlose Visum wird über das Internet beim Check-in am Flughafen und beim australischen Einreiseschalter überprüft.

Gültigkeitsdauer  Zum Seitenanfang

Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die ETA-Visa für Aufenthalte von maximal 3 Monaten (bzw. 6 Monaten) sind 1 Jahr ab Ausstellungstag gültig. Verlängerung ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural Affairs in Australien möglich.

Antragstellung  Zum Seitenanfang

Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). ETA: Das ETA ist auch bei Reisebüros, Fluggesellschaften oder online beim Department of Immigration and Indigenous Affairs (DIMIA) (Internet: www.eta.immi.gov.au) erhältlich.

Unterlagen für ein ETA-Visum  Zum Seitenanfang

(a) Reisepass, mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. (b) Kreditkarte (American Express, Diners Club, JCB, Mastercard or Visa).

Unterlagen für Non-ETA-Visa  Zum Seitenanfang

(a) Formular 48R (Datum und Unterschrift nicht vergessen), (Info: Form 48R herunterladen auf der DIMIA-Internetseite). (b) Original-Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig sein sollte(Kinderausweise werden akzeptiert, wenn das Kind nicht im Pass der Eltern eingetragen ist. (c) 1 aktuelles Foto sowie jeweils 1 Foto von allen im Pass eingetragenen Kindern (wer einen eigenen Pass besitzt, muss auch einen separaten Antrag stellen). (d) Kreditkarteneinzugsvollmacht (Info: Credit Card Authorisation Form herunterladen auf der Internetseite der Botschaft. (e) Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Finanzierung des geplanten Australienbesuches (z.B. eine Kopie eines aktuellen Kontoauszugs, Sparbuchkopie usw.). (f) Ein Schreiben des Arbeitgebers, das den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses enthält und Urlaub für den Aufenthalt in Australien bewilligt. (g) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (h) Eine Liste mit den Namen und Adressen aller nächsten Verwandten: Eltern, (unabhängige) Kinder, Brüder und Schwestern. (i) Antragsteller ist 70 Jahre alt: Formular "Pro Forma for Applicants aged 70 years or over" von der Internetseite der Botschaft runterladen und es vom Hausarzt ausfüllen lassen. (j) Familienbesuch: Eine schriftliche Einladung für den Besuch.

Bearbeitungszeit  Zum Seitenanfang

ETA: 24 Std. - 3 Arbeitstage. Maximal 2 Wochen online. Non-ETA Visas: 24 Std. - 3 Wochen, länger während der Hauptreisezeit.

Einreise mit Haustieren  Zum Seitenanfang

Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht nach Australien verbracht werden.


Die obigen Informationen stammen von Highbury Columbus Travel Publishing.

 



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