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Einreise
/ Visum / Vorschriften
Reisepaß/Visum
Land |
Reisepaß |
Visum |
Rückflugticket |
Deutschland |
Ja |
Ja |
Nein |
Österreich |
Ja |
Ja |
Nein |
Schweiz |
Ja |
Ja |
Nein |
Andere EU-Länder |
Ja |
Ja |
Nein |
Allgemein erforderlich,
muss während des
Aufenthalts gültig sein.
Staatsangehörige
Neuseelands können ihren
Reisepass in Australien
verlängern lassen, falls
während des Aufenthalts
seine Gültigkeit
ausläuft.
Anmerkung: Zu
beachten ist, dass bei
einem Zwischenaufenthalt
in einem asiatischen
Land oft eine
Mindestgültigkeit des
Passes von 6 Monaten
vorgeschrieben ist.
Deutsche: Eigener
Reisepass, Kinderausweis
oder Eintragung des
Kindes in den
elterlichen Reisepass.
Der Reisepass muss
mindestens für die
gesamte Dauer des
geplanten Aufenthalts
gültig sein.
Aktueller Hinweis zum
Kinderausweis/Kinderreisepass:
Seit dem 01.01.2006
ersetzt der
Kinderreisepass den
Kinderausweis. Es werden
keine neuen
Kinderausweise mehr
ausgestellt. Alte
Kinderausweise sind
jedoch noch bis zum
Ablauf ihrer jeweiligen
Gültigkeit nutzbar. Der
Kinderreisepass ist
fälschungssicher,
maschinenlesbar und ist
stets mit einem
Lichtbild versehen.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes
in den Reisepass eines
begleitenden Elternteils
oder eigener Reisepass.
Der Reisepass muss
mindestens für die
gesamte Dauer des
geplanten Aufenthalts
gültig sein.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes
in den Reisepass eines
begleitenden Elternteils
oder eigener Reisepass.
Der Reisepass muss
mindestens für die
gesamte Dauer des
geplanten Aufenthalts
gültig sein.
Anmerkung: Kinder
brauchen ein eigenes ETA
(siehe unten),
ausgenommen sind Kinder,
die im elterlichen
Reisepass eingetragen
sind.
Allgemein erforderlich,
ausgenommen sind
Staatsangehörige
Neuseelands, die bei
ihrer Ankunft ein
Special Category Visa (SCV)
beantragen müssen, indem
sie eine Passenger
Card ausfüllen.
Das Australian
Immigration Department
hat ein so genanntes
Elektronisches Visum
(ETA) für Kurzurlaub
und Geschäftsreisen
anstelle eines Visums
eingeführt (aktuelle
Informationen hierzu von
der Internetseite der
australischen Botschaft
in Berlin, Internet:
www.australian-embassy.de).
Beantragung u.a. auf der
Internetseite des
Australian Immigration
Departments
www.eta.immi.gov.au.
Staatsbürger folgender
Länder können ein ETA
beantragen:
(a) EU-Länder und
Schweiz:
Bundesrepublik
Deutschland, Österreich,
übrige EU-Länder und
Schweiz, (Ausnahmen:
Visumpflicht besteht für
Staatsangehörige von
Estland, Lettland,
Litauen, Polen,
Slowakische Republik,
Slowenien, Tschechische
Republik, Ungarn und
Zypern);
(b) Übrige Länder:
Andorra, Brunei,
Hongkong (VR China),
Island, Japan, Kanada,
Korea (Süd),
Liechtenstein, Malaysia,
Monaco, Norwegen, San
Marino, Singapur, Taiwan
(VR China), USA und
Vatikanstadt.
Es gibt drei
verschiedene Arten:
Visitor/Tourist ETA:
für mehrfache Einreise
und einen maximalen
Aufenthalt von 3 Monaten
innerhalb von 12 Monaten
ab Ausstellungsdatum
gültig. Short
Validity Business ETA:
berechtigt zu
mehrmaligen Einreisen
und zu einem maximalen
Aufenthalt von 3 Monaten
innerhalb von 1 Jahr.
Long Validity Business
ETA: berechtigt zur
mehrfachen Einreise und
ist bis zu 4 Jahren oder
bis zum Ablauf des
Reisepasses gültig.
Seit dem 1. Januar 2004
können Temporary
Long-stay Business Visas
nur noch online
beantragt werden.
Einzige Ausnahme sind
Visaanträger der
Temporary Long-stay
Business Visas, die von
einer nichtaustralischen
Firma gesponsert werden.
Diese Anträge können
weiterhin bei der
australischen Botschaft
in Berlin gestellt
werden.
Transitreisende, die
innerhalb von 8 Std.
weiterfliegen, über
gültige
Weiterreisetickets
verfügen und den
Transitraum nicht
verlassen, benötigen
kein Visum. Diese
Regelung gilt nur für
Staatsangehörige
folgender Länder:
(a) EU-Länder und
Schweiz:
Bundesrepublik
Deutschland, Österreich,
übrige EU-Länder und
Schweiz;
(b) Übrige Länder:
Andorra, Argentinien,
Brunei, Fidschi-Inseln,
Hongkong (VR China),
Indonesien, Island,
Japan, Kanada, Kiribati,
Korea (Süd),
Liechtenstein, Malaysia,
Marshall-Inseln, Mexiko,
Föderierte Staaten von
Mikronesien, Monaco,
Nauru, Neuseeland,
Norwegen, Palau,
Papua-Neuguinea,
Philippinen, Salomonen,
Samoa, San Marino,
Singapur, Südafrika,
Taiwan, Thailand, Tonga,
Tuvalu, USA, Vanuatu und
Vatikanstadt.
Manche Flughäfen sind
über Nacht geschlossen.
Man sollte sich deshalb
bei der jeweiligen
Fluggesellschaft vor
Reiseantritt erkundigen.
lang- und kurzfristige
Besucher- und
Geschäftsvisa,
Besucher-ETA, Short
Validity Business ETA
und Temporary Long-stay
Business Visa, Working
Holiday Maker Visum (WHMV).
(Ab dem 1. Juli 2006
kann man mit einem
Working Holiday Visum
bei einem Arbeitgeber
bis zu sechs Monate
arbeiten. Bisher dahin
sind es nur drei Monate.
Das Working Holiday
Maker Visum kann in
Australien verlängert
werden. Weitere
Informationen zum
Working Holiday Maker
Visum unter
http://jobben.australia.com).
Deutschland:
kurz- und
langfristige
Besuchervisa sowie
kurzfristige
Geschäftsvisa: 70 A$
(&Euro; 50).
Preise für ein
ETA-Visum:
Werden die Visa auf der
Internetseite der
DIMIA ETA
www.eta.immi.gov.au
beantragt, wird für
jedes ETA-Visum eine
Gebühr von 20 A$
erhoben, die
ausschließlich mit
Kreditkarte bezahlt
werden kann. Viele
Reisebüros in
Deutschland erstellen
das ETA für ihre Kunden
kostenlos. Jedes
Reisebüro bzw. jede
Fluglinie entscheidet
jedoch selbständig, ob
eine Bearbeitungsgebühr
erhoben wird oder nicht
und in letzter Zeit sind
einige Reisebüros dazu
übergegangen eine
relativ hohe
Bearbeitungsgebühr zu
verlangen. Die
Australische Botschaft
in Berlin erhebt keine
zusätzlichen
Bearbeitungsgebühren.
Anmerkung: Die
Bezahlung von
Visagebühren wird von
der Botschaft in Berlin
nur noch mit einer
Kreditkarte in Euro
akzeptiert. Anträge
innerhalb von
Deutschland: Für die
Rücksendung des
Reisepasses per
Einschreiben wird ein
adressierter und mit
3.04 &Euro; frankierter
Rückumschlag benötigt.
Wird das elektronische
Touristenvisum ETA über
die Internet-Seite
www.eta.immi.gov.au
beantragt werden, gibt
es keinen Sichtvermerk
im Reisepass. Das
papierlose Visum wird
über das Internet beim
Check-in am Flughafen
und beim australischen
Einreiseschalter
überprüft.
Österreich:
kurz- und
langfristige
Besuchervisa sowie
kurzfristige
Geschäftsvisa: 70 A$
(&Euro; 50).
Preise für ein
ETA-Visum:
Werden die Visa auf der
Internetseite der DIMIA
ETA beantragt, wird für
jedes ETA-Visum eine
Gebühr von 20 A$
erhoben, die
ausschließlich mit
Kreditkarte bezahlt
werden können. Das Visum
kann auch über ein
Reisebüro beantragt
werden.
Anmerkung: Die
Bezahlung von
Visagebühren wird von
der Australischen
Botschaft in Wien bar
oder mit einer
Kreditkarte in Euro
akzeptiert (keine
Schecks). Die
Visagebühren unterliegen
ständigen Änderungen.
Maßgeblich ist die
aktuelle Gebühr am Tag
der Antragstellung.
Wird das elektronische
Touristenvisum ETA über
die Internet-Seite
www.eta.immi.gov.au
beantragt werden, gibt
es keinen Sichtvermerk
im Reisepass. Das
papierlose Visum wird
über das Internet beim
Check-in am Flughafen
und beim australischen
Einreiseschalter
überprüft.
Schweiz:
kurzfristige
Besuchervisa sowie
kurzfristige
Geschäftsvisa: 70 A$
(beim Australian
Government),
kurzfristige
Besuchervisa: 30 CHF
(beim Australian
Immigration and Trade
Service (AITS) in
Interlaken)
kurzfristige
Geschäftsvisa: 30
CHF + 70 A$ (beim
Australian Immigration
and Trade Service (AITS)
in Interlaken).
langfristige
Besuchervisa: 150
CHF (einschließlich
Bearbeitungsgebühr)
(beim Australian
Immigration and Trade
Service (AITS) in
Interlaken).
Preise für ein
ETA-Visum:
Werden die Visa auf der
Internetseite der DIMIA
ETA beantragt, wird für
jedes ETA-Visum eine
Gebühr von 20 A$
erhoben, die
ausschließlich mit
Kreditkarte bezahlt
werden können. Das Visum
kann auch über ein
Reisebüro beantragt
werden.
Die Reisebüros bestimmen
selbst, welche Gebühren
sie für die Ausstellung
des ETA erheben.
Anmerkung:
Schweizer können ihre
Visa auch bei der
Australischen Botschaft
in Berlin beantragen.
Die Bezahlung von
Visagebühren wird nur
noch mit einer
Kreditkarte in Euro
akzeptiert. Anträge
außerhalb von
Deutschland: Für die
Rücksendung des
Reisepasses per
Einschreiben werden ein
adressierter
Rückumschlag und drei
internationale
Wertcoupons (Coupon-réponse
International), die bei
jeder Post erhältlich
sind, benötigt.
Wird das elektronische
Touristenvisum ETA über
die Internet-Seite
www.eta.immi.gov.au
beantragt werden, gibt
es keinen Sichtvermerk
im Reisepass. Das
papierlose Visum wird
über das Internet beim
Check-in am Flughafen
und beim australischen
Einreiseschalter
überprüft.
Abhängig von der Art des
Visums, dem Reisezweck
und der Gültigkeitsdauer
des Passes. Die ETA-Visa
für Aufenthalte von
maximal 3 Monaten (bzw.
6 Monaten) sind 1 Jahr
ab Ausstellungstag
gültig. Verlängerung ist
gegen Gebühr beim
Department of
Immigration and
Multicultural Affairs
in Australien
möglich.
Persönlich oder
postalisch bei der
zuständigen
konsularischen
Vertretung (s.
Adressen). ETA:
Das ETA ist auch bei
Reisebüros,
Fluggesellschaften oder
online beim
Department of
Immigration and
Indigenous Affairs (DIMIA)
(Internet:
www.eta.immi.gov.au)
erhältlich.
(a) Reisepass, mit einer
Gültigkeit von
mindestens 6 Monaten.
(b) Kreditkarte
(American Express,
Diners Club, JCB,
Mastercard or Visa).
(a) Formular 48R (Datum
und Unterschrift nicht
vergessen), (Info: Form
48R herunterladen auf
der DIMIA-Internetseite).
(b) Original-Reisepass,
der bei der
Antragstellung noch
mindestens 6 Monate
gültig sein
sollte(Kinderausweise
werden akzeptiert, wenn
das Kind nicht im Pass
der Eltern eingetragen
ist. (c) 1 aktuelles
Foto sowie jeweils 1
Foto von allen im Pass
eingetragenen Kindern
(wer einen eigenen Pass
besitzt, muss auch einen
separaten Antrag
stellen). (d)
Kreditkarteneinzugsvollmacht
(Info: Credit Card
Authorisation Form
herunterladen auf der
Internetseite der
Botschaft. (e) Nachweis
über ausreichende
Geldmittel zur
Finanzierung des
geplanten
Australienbesuches (z.B.
eine Kopie eines
aktuellen Kontoauszugs,
Sparbuchkopie usw.). (f)
Ein Schreiben des
Arbeitgebers, das den
Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses
enthält und Urlaub für
den Aufenthalt in
Australien bewilligt.
(g) Ggf.
Aufenthaltserlaubnis für
Deutschland, Österreich
oder die Schweiz. (h)
Eine Liste mit den Namen
und Adressen aller
nächsten Verwandten:
Eltern, (unabhängige)
Kinder, Brüder und
Schwestern. (i)
Antragsteller ist 70
Jahre alt: Formular "Pro
Forma for Applicants
aged 70 years or over"
von der Internetseite
der Botschaft
runterladen und es vom
Hausarzt ausfüllen
lassen. (j)
Familienbesuch: Eine
schriftliche Einladung
für den Besuch.
ETA: 24 Std. - 3
Arbeitstage. Maximal 2
Wochen online.
Non-ETA Visas: 24
Std. - 3 Wochen, länger
während der
Hauptreisezeit.
Hunde und Katzen aus
Deutschland, Österreich
und der Schweiz dürfen
nicht nach Australien
verbracht werden.
Die obigen Informationen
stammen von Highbury
Columbus Travel Publishing.
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